Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.03.2014 - 3 U 233/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,7861
OLG Frankfurt, 20.03.2014 - 3 U 233/12 (https://dejure.org/2014,7861)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.03.2014 - 3 U 233/12 (https://dejure.org/2014,7861)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. März 2014 - 3 U 233/12 (https://dejure.org/2014,7861)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,7861) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 Nr 5 AVB-RSW
    Leistungsfreiheit des Berufshaftpflichtversicherers: Wissentlichkeit des Pflichtverstoßes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintrittspflicht der Haftpflichtversicherung eines als Mittelverwendungskontrolleur einer Fondsgesellschaft tätigen Wirtschaftsprüfers wegen Verletzung von Überwachungspflichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermSchWiBerAVB § 4 Nr. 5
    Eintrittspflicht der Haftpflichtversicherung eines als Mittelverwendungskontrolleur einer Fondsgesellschaft tätigen Wirtschaftsprüfers wegen Verletzung von Überwachungspflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.11.2009 - III ZR 109/08

    Kapitalanlagemodell - Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2014 - 3 U 233/12
    Schadenersatzbegründend sei vielmehr einzig und allein die Aufklärungspflichtverletzung durch A, was sich auch aus der in einem Klageverfahren gegen diesen ergangenen Entscheidung des BGH vom 19.11.2009, III ZR 109/08, ergebe.

    In der Grundsatzentscheidung vom 19.11.2009, III ZR 109/08 (abrufbar über juris), hat der BGH insoweit sinngemäß ausgeführt, dass sich die Pflichten des A nicht auf die Prüfung beschränkten, ob die Zeichnungsbefugnisse für das Sonderkonto den Anforderungen des Mittelverwendungskontrollvertrages entsprachen und auf die Beseitigung der diesbezüglichen Mängel hinzuwirken.

    Dort konnte der BGH nämlich die Frage offenlassen, ob dem Versicherungsnehmer A eine vorsätzliche bzw. wissentliche Pflichtverletzung vorgeworfen werden kann, und sich auf die Feststellung beschränken, dieser habe jedenfalls fahrlässig gehandelt (vgl. Urteil vom 19.11.2009, III ZR 109/08 - Rn 31 bei juris).

  • OLG München, 17.09.2015 - 23 U 1751/14

    Pflichtverletzung, Mittelverwendung

    Letztlich stellen die weiteren Pflichtverletzungen, wie das Nicht- abstellen der Missstände und die fehlende Warnung der potentiellen Anleger, sich als weitere Glieder einer Kausalkette dar, die mit der wissentlichen Pflichtverletzung des Wirtschaftsprüfers Freiheit durch die fehlende Kontrolle des Sonderkontos und der Mittelverwendung in Gang gesetzt wurden (so auch OLG Frankfurt, Urteil vom 20.03.2014, 3 U 233/12, Juris Tz. 34 ff).

    Insbesondere weicht der Senat nicht von der Entscheidung des OLG Frankfurt vom 20.03.2014, 3 U 233/12 (Juris Tz. 34 ff) ab.

  • OLG Frankfurt, 21.07.2014 - 3 U 24/13

    Aussetzung von etwa 60 Berufungsverfahren im Hinblick auf ein gleichgelagertes,

    Aufgrund der daraufhin eingegangen Stellungnahme des Klägervertreters hat der Senat die Zurückweisung zunächst zurückgestellt, eines der Verfahren - Aktenzeichen 3 U 233/12 - mündlich verhandelt und sodann diese Berufung durch Urteil vom 20.3.2014 (abrufbar unter www.lareda.hessenrecht.de und juris) zurückgewiesen.

    Als Grund für die fehlende Bereitschaft, einem Ruhen der Verfahren zuzustimmen, konnte der Beklagtenvertreter in der mündlichen Verhandlung in der Sache 3 U 233/12 nur angeben, dass es den Beklagten darauf ankomme, die Angelegenheit "in den Büchern" alsbald abschließen zu können.

  • OLG Frankfurt, 22.06.2015 - 3 U 268/12

    Ausschluss des Versicherungsschutzes nach § 4 Nr. 5 AVB-W99 wegen wissentlicher

    In der Parallelsache zum Aktenzeichen 3 U 233/12 hat der erkennende Senat mit Urteil vom 20.3.2014 die Berufung der dortigen Kläger gegen das vorausgegangene klageabweisendes Urteil des Landgerichts Wiesbaden zurückgewiesen.

    Ergänzend wird auf die entsprechenden Ausführungen im Urteil vom 20.3.2014 zum Parallelfall 3 U 233/12 (abrufbar über juris) verwiesen, das nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch den BGH rechtskräftig geworden ist.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht